Zu harte Pornos für Deutschland
Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung und der Abendzeitung steht der Pornoproduzent John Thompson alias Raymond B. seit kurzem vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, gewaltpornographische Werke produziert und somit gegen Paragraph 184a des Strafgesetzbuches verstoßen zu haben.
In Thompsons Pornos werden Frauen laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft von bis zu zehn Männern mit Hämmern, heißem Wachs, Baseballschlägern, Nudelhölzern, Zahnrädern und Urin traktiert, während sie dabei um Gnade flehen. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft erfüllen diese Darstellungen klar den Straftatbestand der Herstellung von gewaltpornographischen Schriften.
Thompson selbst sieht sich als unschuldig an und verweist darauf, dass er die Pornos zwar produziert, aber nicht vertrieben habe, sondern sie an Lizenznehmer im Ausland weitergegeben habe, welche den Vertrieb übernähmen, worauf er aber keinen Einfluss habe. Der zuständige Richter und die Staatsanwaltschaft sehen das anders. “Pornos dürfen Sie ja produzieren, nur keine Gewaltpornos,” sagte der Amtsrichter zu Thompson.
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