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16. März 2009 | 0 Kommentare
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Verbotsverfahren gegen jugendschutz.net

Anmerkung der Redaktion (16.03.08 / 12:10 Uhr): Da ein Anwalt aus Krefeld – scheinbar – der Meinung ist, die Leser der ErotikPresse seien nicht in der Lage zwischen den Zeilen zu lesen, bzw sich selber ein Urteil zu bilden, wird hier der Hinweis angebracht, dass der Autor dieser Pressemeldung selber in der “Schusslinie” steht – wer sich dafür interessiert, kann jederzeit gerne nach dem Autor googlen. Diese Pressemitteilung wurde deswegen kommentar- und wertfrei veröffentlicht, da es sich hier um dreht.

Das Verbotsverfahren gegen könnte vielleicht manchem im ersten Augenblick paradox erscheinen, deshalb dazu einige Anmerkungen. versucht derzeit, eine in Amerika registrierte Internetseite abschalten zu lassen, u.z. wegen angeblich “illegalen Inhalts”. Mit diesem globalen Bewusstsein könnte dann z.B. Pakistan verlangen, dass weltweit alle Taliban-kritischen Internetseiten abgeschaltet werden. Der “illegale Inhalt” soll laut in “Holocaustleugnung” bestehen. Jetzt prüfe jeder, ob ihm beim Wort “Holocaustleugnung” ein Zucken durch den Körper gegangen, der Blutdruck gestiegen und die Atmung beschleunigt ist.
Zur Beruhigung: Die Seite leugnet den nationalsozialistischen Völkermord in keiner Weise – ganz im Gegenteil: Sie kämpft gegen dessen Verharmlosung, indem sie über Nazi-Verbrechen informiert, die praktisch in Vergessenheit gedrängt sind, wie Schikanen gegenüber, Verhaftungen von, Justizmorde an katholischen Klerikern etc., und indem sie verlogene antikirchliche Hetzpropaganda (ein Stichwort: “Der Stellvertreter” von Rolf Hochhuth) entlarvt.
Ein nettes Detail: Die Internetseite bietet u.a. den Text der Enzyklika gegen den Nationalsozialismus, “Mit brennender Sorge”. Diese wurde damals von den Nazis bekämpft, heute wird sie von bekämpft. Nun ist “Holocaustleugnung” in Amerika sowieso nicht strafbar; trotzdem auch dazu einige Worte: Zunächst: Warum reagieren viele bei dem Wort “Holocaustleugnung” unkontrolliert mit Zusammenzucken und Herzrasen? Nun, kürzlich ist Horst Mahler wegen “Holocaustleugnung” zu knapp zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Mörder kommen oft erheblich glimpflicher davon, und z.B. der berühmte Koma-Schläger Erdinc S., der einen gesunden Deutschen spaßeshalber zum Krüppel verprügelte, blieb sogar straffrei. Das Volk hat somit verinnerlicht: Alles ist entschuldbar, nur nicht “Holocaustleugnung”.
Und worin besteht die angebliche “Holocaustleugnung” auf der Internetseite? Dort wird in der Tat behauptet, dass unterschiedliche Auschwitz-Opferzahlen im Umlauf sind. Hierzu recherchiere man z.B. nach Auschwitz-Gedenkstein (bis 1990), Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung, Auschwitz-Gedenkstein (ab 1990), Fritjof Meyer, alliierte Wochenschau “Welt im Film” (Nr. 137). Außerdem prüfe man, was im §130 StGB als Auschwitz-Opferzahl bestimmt ist. Kurz: Es fehlt die für eine Strafbarkeit von “Holocaustleugnung” absolut zwingend erforderliche gesetzliche Bestimmtheit (§ 1 StGB; Art. 103 GG). Statt aber endlich einer illegalen Willkürjustiz das Handwerk zu legen, wird sogar noch der widerrechtlich kriminalisiert, der notorische Widersprüche auflistet. Und wer auf Augenzeugen schwört, der recherchiere nach Misha Defonseca und Herman Rosenblat. möchte n.b. keineswegs nur die deutsche Jugend schützen: Ziel ist nicht eine Altersüberprüfung für Deutsche, sondern die komplette Abschaltung einer Seite mit jährlich weit über 100.000 – auch erwachsenen – Besuchern in weit über hundert Ländern, v.a. in den USA.
Zudem ist die angebliche “Holocaustleugnung” nur ein winziges Mosaiksteinchen dieser umfangreichen Seite; wesentliche Inhalte sind z.B. Rosenkranzgebet, Kreuzwegandacht und Beichtspiegel. Alles das findet bei keine Gnade – alles soll rigoros abgeschaltet werden.
Man prüfe vergleichsweise das Vorgehen von z.B. gegen Pornographie und Gewalt. “” müsste deshalb ehrlicherweise “globale-antichristliche-meinungsdiktatur.net” (gamn) heißen. gamn handelt mit Unterstützung von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen, Christlich Demokratische Union (CDU). Wer die globale antichristliche Meinungsdiktatur billigt oder befürwortet, billigt und befürwortet auch ; wer statt dessen Recht und Moral befürwortet, kann das Verbotsverfahren gegen nachvollziehen.

Pater Rolf Hermann Lingen
Goldbrink 2a
46282 Dorsten
Telefon: 02362 / 45083

Rolf Hermann Lingen, geb. 1967 in Recklinghausen, begann nach Abitur 1986 und Bundeswehr 1987 das Studium “katholische Theologie für das Priesteramt” in Bochum; 1995 machte er das “Diplom katholische Theologie” mit dem Prädikat “sehr gut” in Chur.
1996 empfing er von Bischof Georg Schmitz in VS-Schwenningen die Priesterweihe; seitdem veröffentlichte er zahlreiche Artikel in unterschiedlichen Medien und Internetpräsentationen und zählt zu den aktivsten und bekanntesten sedisvakantistischen Priestern. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählt der von ihm 1997 gegründete katholische Informationsdienst “Kirche zum Mitreden”.

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Kategorie: Pressemeldungen

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