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22. Januar 2008 | 0 Kommentare
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Jugendschutz im Online-Handel soll verschärft werden

paragraf.jpg Der Verkauf von Alkohol, Tabak und an Jugendliche über das soll aufgrund einer Gesetzesinitiative einer britischen Abgeordneten unterbunden werden.
Der Vorschlag von Margaret Moran (Labour Partei) soll den Online-Händler verpflichten, das Alter der Kunden vor dem Verkauf zu prüfen. Derzeit könnten online Waren erwerben, welche sie niemals in einem normalen Geschäft bekommen würden.

Ebenfalls soll das Online-Glücksspiel unter dieses neue Gesetz fallen. Wenn ein Online-Händler gegen das Gesetz verstößt gibt es nicht nur hohe Geldstrafen, auch mit Freiheitsentzug wird gedroht.

Derzeit muss der Käufer nur bestätigen, dass er alt genug ist. Ob die gemachten Angaben nun auch der Wahrheit entsprechen, wird nicht überprüft.

Britische Rechtsexperten und Vertreter des Einzelhandels haben Zweifel an dem Gesetzentwurf. Es seien u.a. keine Techniken definiert, mit denen die Prüfung des Alters verifiziert werden soll. Auch die angedrohten Strafen seien viel zu hoch. Wenn ein Einzelhändler wiederholt an Minderjährige verkauft, kann ihm der weitere Verkauf von altersbeschränkten Waren untersagt werden, er muss aber nicht ins Gefängnis.

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Kategorie: Recht & Gesetz

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