Google weiterhin im Deutschnet erreichbar
Eigentlich hat es jeder erwartet: Das LG Frankfurt hat den Antrag von Tobias Huch zurückgewiesen. Arcor muss Google nicht sperren und ist auch nicht als Mitstörer (via Google kann jeder zB Tierpornos suchen und finden) haftbar zu machen. Laut LG Frankfurt stellt Arcor als Zugangsanbieter lediglich Verbindungen zu einem Kommunikationsnetz her.
Tobias Huch möchte sich dieses Urteil nicht gefallen lassen und hat angedroht, Berufung gegen dieses Urteil einzulegen. Dieses könnte ihm gedoch teuer zu stehen kommen, denn die 3te Zivilkammer hat – für den Fall der Berufung – den Streitwert von 25.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht.
Bleibt abzuwarten, wie dieses Spielchen vor Gericht weitergehen wird und ob Huch sich es leisten kann, mal eben so einige tausend Euro in den Sand zu setzen. Mehr wird es wohl nicht werden, kaum jemand aus dem Erotikbusiness glaubt daran, dass Huch mit solchen Aktionen vor Gericht Erfolg haben wird.
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